Mit der Unternehmenssteuerreform III (USTR III) wird die gegenwärtige Praxis der steuerlichen Privilegierung von Statusgesellschaften in der Schweiz wegfallen. Damit soll die die internationale Akzeptanz des Steuersystems wieder hergestellt werden. Bei der Umsetzung der USTR III stehen die Kantone vor der Herausforderung, neben der internationalen Akzeptanz auch die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit und die fiskalische Ergiebigkeit sicherzustellen.
Da Unternehmen mit kantonalem Steuerstatus nicht nur eine hohe fiskalische Bedeutung haben, sondern auch eine bedeutende Rolle als wirtschaftliche Impulsgeber und Arbeitgeber für die gesamte regionale Volkswirtschaft spielen, sind mit dem Wegfall des gegenwärtigen Steuerregimes bzw. mit der Umsetzung der USTR III nicht nur fiskalische, sondern auch volkswirtschaftliche Risiken verbunden. BAKBASEL hat diese makroökonomischen Risiken im Rahmen einer Szenarioanalyse näher untersucht.
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