In dieser Impact Analyse evaluierte BAK Economics die wirtschaftlichen Konsequenzen einer Aufhebung der Bilateralen I. Wie die modellgestützten Analysen zeigen, hätte ein Wegfall der Bilateralen I erhebliche negative wirtschaftliche Effekte für den Investitions-, Forschungs-, Produktions- und Exportstandort Schweiz.
Reduktion des BIP-Wachstums um einen Viertel
Eine Aufkündigung der Bilateralen Verträge I hätte spürbare negative Rückwirkungen auf das Schweizer Wachstumspotenzial. Gemäss Berechnungen von BAK würde das längerfristige Wirtschaftswachstum der Schweiz ohne Bilaterale um rund ein Viertel tiefer ausfallen. Ein Wegfall der Bilateralen Verträge hätte insbesondere negative Rückwirkungen auf die Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft. Der bereits jetzt ein Problem darstellende Fachkräftemangel würde zukünftig aufgrund der demografischen Entwicklung noch stärker ins Gewicht fallen. Ein Verlust der Bilateralen I, und somit eine Eindämmung der Personenfreizügigkeit, würde dieses Problem noch verschärfen. Dieser Volumen-Effekt erklärt jedoch nur 1/3 des zu erwartenden Wachstumsverlustes. Negative realwirtschaftliche Rückwirkungen würden darüber hinaus aus den sogenannten systemischen Effekten (Verlust an Standortattraktivität und Investitionen, welcher über die Bedeutung der Bilateralen Einzelabkommen hinausgeht), eine reduzierte Erreichbarkeit, das Abseitsstehen von vernetzten EU-Forschungsrahmenprogrammen und wieder zunehmenden technischen Handelshemmnissen zu sehen sein.
BIP der Schweiz im Jahr 2040 um 6.5 Prozent tiefer
Ein solcher kontinuierlicher Wachstumsverlust würde im Laufe der Zeit immer mehr an Gewicht gewinnen und sich zu einer spürbaren Reduktion des BIP-Niveaus kumulieren. Ohne Bilaterale I würde das Niveau der gesamtwirtschaftlichen Leistung beispielsweise bis zum Jahr 2040 um 6.5 Prozent tiefer liegen. Auf heutige Werte abdiskontiert entspricht dies einem Wertschöpfungsverlust von über 45 Mrd. CHF. Überdurchschnittlich stark exponiert wären hierbei die exportorientierten Sektoren. Vor allem das Abkommen zu den technischen Handelshemmnissen ist speziell auf das verarbeitende Gewerbe ausgelegt, besonders auf die Investitionsgüterindustrie. Hinzu kommt, dass die Investitionsgüterindustrie (noch) überdurchschnittlich stark von Europa abhängig ist.