Evaluation für kantonale/kommunale Finanzhaushalte
BAK überprüft im Rahmen der Evaluation von Finanzhaushalten systematisch die kantonalen/kommunalen Aufgaben und Strukturen mithilfe von interkantonalem Benchmarking. Anhand der Analysen werden die notwendigen Massnahmen abgeleitet, um die Mehrheit im Parlament als auch in der Bevölkerung von Ihrer Finanzstrategie zu überzeugen.
Ihr Nutzen
Ihr Nutzen
Strategiebegleitung Fachliche Begleitung in strategischen wie auch operativen Prozessen inkl. fundierter Einordnung der Regional- und Marktentwicklungen. |
Finanzstrategie mit fundierter Datengrundlage Erstellung eines Budgets und Finanzplans anhand von volkswirtschaftlichen Analysen und Prognosen. Als Grundlage dienen spezifische Finanzmodelle, eingebettet in die BAK-Modelle. |
Effizienz- und Effektivitätssteigerung Grundlage für eine langfristig nachhaltige Entwicklung der kantonalen Staatsfinanzen. |
Erreichen Sie Ihre finanziellen Ziele Erarbeitung von Massnahmepaketen und Schliessen von strukturellen Defiziten. |
Unser Angebot
Ziel des Benchmarkings ist die Identifikation und Quantifizierung von Kostendifferenzialen nach Aufgabenbereichen. Da sich der Modus der Aufgabenverteilung zwischen den 26 Kantonen und ihren jeweiligen Gemeinden teils erheblich unterscheidet, wäre ein direkter Vergleich der Nettoausgaben der Kantone in seiner Aussagekraft stark eingeschränkt. Dem wird entgegengewirkt, indem die Analyse anhand der konsolidierten Nettoausgaben der Kantone inklusive ihrer Gemeinden durchgeführt wird. Die Nettoausgaben entsprechen den Ausgaben in einem Aufgabenfeld abzüglich der Einnahmen in demselben Aufgabenfeld. Die Analyse der Finanzhaushalte erfolgt in mehreren Schritten.
In einem ersten Schritt wird eine komparative Benchmarking-Analyse der Nettoausgaben aller relevanter kantonaler Aufgabenfelder errichtet. Dieses Standard-Benchmarking beinhaltet für jedes Aufgabenfeld einen einfachen interkantonalen Vergleich der Nettoausgaben. Für die Einordnung der Versorgung im interkantonalen Kontext wird eine Normierung der Nettoausgaben vorgenommen. Diese Normierung erfolgt für jedes Aufgabengebiet anhand der ständigen Wohnbevölkerung.
In einem weiteren Schritt erfolgt die Zerlegung des Standardindex in zwei Faktoren: Die erste Komponente stellt dar, wie hoch die Fallkosten pro Versorgungseinheit im Vergleich ausfallen. Überdurchschnittliche Fallkosten deuten darauf hin, dass im entsprechenden Aufgabenfeld Ineffizienzen existieren oder pro Versorgungseinheit ein überdurchschnittlich hohes Leistungsniveau vorherrscht. Die zweite Komponente fängt interkantonale Unterschiede in der Fallhäufigkeit (Bedarfsstruktur) auf, bspw. aufgrund unterschiedlicher soziodemographischer, geographischer oder topographischer Rahmenbedingungen. Da Kostenunterschiede, die auf diese Faktoren zurückzuführen sind, struktureller Art sind (Strukturkosten), können sie kurzfristig nicht oder nur schwer beeinflusst werden.
Anschliessend werden die Kosten differenziert: BAK identifiziert die Aufgabenfelder mit auffälligen Kostenstrukturen, differenziert Fallkosten und Strukturkosten. Dabei kann folgendes erzielt werden:
Identifikation von Aufgabenfeldern mit auffälligen Kostenstrukturen
Differenzierung in Fallkosten und Strukturkosten
Die Höhe der Kostendifferenziale hängt jeweils davon ab, welches relative staatliche Versorgungsniveau sowie welche Vergleichsgruppe in der Analyse als Referenzpunkte unterstellt werden.
Kostendifferenzial 1 (Fallkostendifferenzial)
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Kostendifferenzial 2 (Strukturkostendifferenzial aufgrund höherer Fallhäufigkeit)
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Kostendifferenzial 3 (Aufgabenfelder ohne Fallkosten/Fallhäufigkeit) Für jene Aufgabenfelder, bei denen keine Zerlegung der Kostenunterschiede in Mengen- sowie Preiseffekten erfolgen konnte, bezeichnet das Kostendifferenzial 3 den gesamten Betrag, um den die Kosten im entsprechenden Kanton höher sind als in der zugrunde gelegten Referenzgruppe. |